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Amtsgericht Straubing

Justizgebäude

Strafverfahren

Amtsgericht Straubing
Kolbstraße 11
94315 Straubing (Hausanschrift)

Telefon: 09421 / 949-5
Telefax: +49 9621 96241 2637@juwin.fax

Sprechzeiten
Montag bis Freitag: 8:00 bis 12:00 Uhr
sowie nach Vereinbarung

Zuständigkeit

  • Strafsachen und Bußgeldsachen gegen Erwachsene, Jugendliche und Heranwachsende
  • richterliche Tätigkeiten im Ermittlungsverfahren
  • Bewährungsverfahren bei Erwachsenen, Jugendlichen und Heranwachsenden
  • Jugendstrafvollstreckung und Jugendarrestvollstreckung

Geschäftsstellen (Serviceeinheiten)

  • Serviceeinheit - Erwachsene
    Sachliche Zuständigkeit:
    • Allgemeine Straf- und Bußgeldsachen (z.B. Diebstahl, Betrug, Körperverletzung)
    • Alle Aufgaben des Ermittlungsrichters
    • Schöffenangelegenheiten

  • Serviceeinheit - Jugendliche und Heranwachsende
    (soweit der Angeklagte zum Tatzeitpunkt noch nicht 21 Jahre alt war)
    Sachliche Zuständigkeit:
    • Alle Strafsachen gegen Jugendliche und Heranwachsende
    • Alle Aufgaben des Ermittlungsrichters in Jugendstrafsachen
    • Jugendschöffenangelegenheiten

  • Serviceeinheit - Bußgeldsachen (Ordnungswidrigkeiten)
    Sachliche Zuständigkeit:
    • Bußgeldverfahren nach Einspruch des Betroffenen gegen einen behördlich erlassenen Bußgeldbescheid
    • Bußgeldverfahren in Form von Erzwingungshaftsachen (bei Nichtzahlung von Bußgeldbescheiden)
    • Verfahren nach dem Ordnungswidrigkeitengesetz

  • Serviceeinheit - Ermittlungsrichter
    Der Ermittlungsrichter ist der Richter, der im Ermittlungsverfahren an den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft mitwirkt, insbesondere strafprozessuale Zwangsmaßnahmen anordnet (z.B. Erlass eines Haftbefehl, vorläufige Festnahme, Sicherstellung, Beschlagnahme, zwangsweise Beobachtung und Untersuchung von Personen sowie Fahndungs- und Überwachungsmaßnahmen) und richterliche Vernehmungen durchführt.
    Er entscheidet grundsätzlich auf Antrag der Staatsanwaltschaft.

  • Serviceeinheit - Verkehrsstrafsachen / Verkehrsbußgeldsachen
    • Verkehrsstrafsachen (Beispiele)
      Trunkenheit im Verkehr
      Gefährdung des Straßenverkehrs
      Fahren ohne Fahrerlaubnis
      unerlaubtes Entfernen vom Unfallort
      sonstige Straftaten im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr
    • Verkehrsbußgeldsachen (Beispiele)
      Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung
      Verstöße gegen die Straßenverkehrszulassungsordnung

Auswärtige Strafvollstreckungskammer des Landgerichts Regensburg mit dem Sitz in Straubing (Nebengebäude)

Die Strafvollstreckungskammer trifft die Entscheidungen im Rahmen der Strafvollstreckung, soweit gegen den Verurteilten eine Freiheitsstrafe oder Maßregel der Besserung und Sicherung vollstreckt wird, insbesondere über die mögliche Aussetzung des Rests einer Freiheitsstrafe zur Bewährung.

Sie entscheidet ferner über Angelegenheiten des Strafvollzugs, insbesondere über Beschwerden gegen die Anstalt.

Im BayernPortal finden Sie ebenfalls Formulare, die Sie über den elektronischen Rechtsverkehr einreichen können.

Verfahrensübersicht